Für KMU ist vor allem wichtig, zwischen Schweizer Recht und den Vorgaben der EU zu unterscheiden. Denn während noch kein eigenständiges KI-Gesetz in der Schweiz gilt, kann der EU AI Act für Schweizer Unternehmen durchaus relevant werden.
Gibt es ein KI-Gesetz in der Schweiz?
Ein eigenes KI-Gesetz gibt es aktuell in der Schweiz noch nicht. Der Bundesrat setzt auf einen eigenen Regulierungsweg und plant eine sektorielle Anpassungen statt eines umfassenden «Swiss AI Act».
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Schweiz rechtsfrei ist. Bereits heute gelten unter anderem:
- das Datenschutzgesetz (DSG)
- das Lauterkeitsrecht
- das Urheberrecht
Ein Chatbot auf deiner Website muss zum Beispiel schon heute klar erkennen lassen, dass keine echte Person antwortet. KI-generierte Bilder, Videos oder Audios haben ebenfalls bereits eine Deklarationspflicht, wenn sie als authentisches Produktfoto oder als Täuschung der Herkunft oder Echtheit den Nutzer irreführen könnten und somit gegen den unlautereren Wettbewerb verstossen.
Allgemein gilt: Wird KI-Inhalt werblich oder kommerziell genutzt, muss dieser in der Schweiz gekennzeichnet werden. Diese Pflicht ergibt sich aus dem geltenden Schweizer Recht und nicht erst aus einem neuen AI Gesetz.
EU AI Act Schweiz: Was sich am 2. August 2026 geändert hat
Seit dem 2. August 2026 sind zentrale Transparenzpflichten aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung in der EU anwendbar.
Für die KI-Kennzeichnungspflicht in der Schweiz bedeutet das zunächst: Hat dein Unternehmen keinen Bezug zum EU-Markt, ändert sich dadurch nichts.
Entscheidend ist das Marktortprinzip, ähnlich wie beim DSGVO. Sobald dein Unternehmen KI-generierte Inhalte, Chatbots oder KI-gestützte Kampagnen für Kunden oder Zielgruppen in der Europäischen Union bereitstellt, wird der EU AI Act auch für dein Unternehmen, unabhängig vom Standort des Firmensitzes, relevant.
Welche KI-Kennzeichnungsvorgaben gelten nun für Schweizer Unternehmen?
Wichtig für die Praxis und als Unterschied zum EU AI Act: Die KI-Kennzeichnungspflicht in der Schweiz verlangt keine pauschale Kennzeichnung jedes KI-unterstützten Textes.
Ein Blogartikel, der beispielsweise mit einem Large Language Model, kurz LLM, vorformuliert, anschliessend aber von einem Menschen geprüft, überarbeitet und verantwortet wird, fällt in der Regel nicht unter eine pauschale Kennzeichnungspflicht.
Besonders relevant für die KI-Kennzeichnung in der Schweiz sind hingegen:
- täuschend echte KI-generierte Bilder
- KI-generierte oder manipulierte Videos
- künstlich erzeugte oder veränderte Stimmen
- Inhalte mit Deepfake-Charakter
- Chatbots mit einem AI-Agent
Offiziell gibt es keine Vorschrift, wie diese Kennzeichnung aussehen muss. Wichtig ist bloss, dass sie klar und deutlich erkennbar ist, ohne dass der Betrachter danach suchen muss.
Was dein KMU jetzt konkret tun kann
Auch ohne umfassendes KI-Gesetz in der Schweiz lohnt es sich für Unternehmen, den eigenen KI-Einsatz strukturiert zu prüfen.
- KI-Inventur machen: Wo setzt dein Unternehmen KI ein? Texte, Bilder, Kundendialog, Übersetzungen – die Liste ist meist länger als gedacht.
- Chatbot kennzeichnen: Ein kurzer Hinweis zu Gesprächsbeginn reicht. Das gilt schon nach heutigem Schweizer Recht.
- KI-generierte Bilder, Audio und Videos deklarieren: Die meisten Social-Media-Plattformen bieten unterdessen ein KI-Label, welches man auch nachträglich noch hinzufügen kann. Auch KI-Medien auf der Website sollten mindestens im Impressum oder in den Datenschutzbestimmungen deklariert werden. Alternativ kann man auch ein Icon auf dem Bild platzieren.
- EU-Bezug klären: Bedienst du Kunden oder Publikum in der EU? Davon hängt ab, ob die zusätzlichen Pflichten aus Art. 50 für dich relevant werden.
- Menschliche Kontrolle dokumentieren: Wer prüft und verantwortet KI-unterstützte Inhalte, bevor sie veröffentlicht werden?
Fazit: Was bedeutet die KI-Kennzeichnungspflicht für Schweizer KMU?
Für rein im Schweizer Markt tätige KMU ändert der EU AI Act per 2. August 2026 nichts. Wer aber Content, Kampagnen oder einen Chatbot für den EU-Markt einsetzt, sollte sich mit dem EU AI Act und seinen Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen auseinandersetzen – insbesondere mit den Transparenzpflichten aus Art. 50.
Wer den eigenen KI-Einsatz dokumentiert, Chatbots, Bilder, Audios und Videos transparent kennzeichnet und menschliche Kontrollprozesse definiert, ist auch im bestehenden Schweizer Gesetzesrahmen abgesichert und schafft bereits heute eine solide Grundlage für zukünftige regulatorische Anforderungen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung zu deiner konkreten Situation empfehlen wir eine Fachperson.