Neues Datenschutzrecht ab 1. September 2023
Das neue Datenschutzgesetz gilt für alle Personendaten, die von Unternehmen, Vereinen oder Bundesorganen gesammelt und verarbeitet werden, ausser für Privatpersonen, die Daten nur für ihren eigenen Gebrauch sammeln und verarbeiten. Bei Datenschutzverletzungen muss nicht jede Verletzung gemeldet werden, sondern nur, wenn die betroffenen Personen einem hohen Risiko ausgesetzt sind.